Es gibt viele heimische Tier- und Pflanzenarten, die das Bundesnaturschutzgesetz unter einen besonderen Schutz stellt. Zu diesen Arten zählt beispielsweise der Biber, der früher zumindest in Westdeutschland fast verschwunden war und sich mittlerweile in den Flussauen wieder ausbreitet. Andere geschützte Arten sind klein und fallen weniger ins Auge, etwa die Flussmuschel. Bei der Unterhaltung von Bundeswasserstraßen müssen diese geschützten Arten besonders berücksichtigt werden, z. B. beim Gehölzschnitt auf Ufersicherungen oder bei Baggerungen zum Erhalt der für die Schifffahrt erforderlichen Tiefe in der Fahrrinne. So ist es per Gesetz verboten, geschützte Tiere zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Dies lässt sich häufig dadurch vermeiden, dass bestimmte Arbeiten nicht zu sensiblen Zeiten (z. B. Brutzeit) durchgeführt werden.
Als Hilfestellung für die Unterhaltungspflichtigen vor Ort stellt die BfG Artensteckbriefe zur Verfügung. Diese liefern Informationen über geschützte Arten, deren Aussehen und Verhalten, deren Lebensräume und insbesondere auch über mögliche Maßnahmen, um Beeinträchtigungen zu vermeiden oder auszugleichen. Bundesweit gibt es über 120 Tier- und Pflanzenarten, die bei der Unterhaltung von Bundeswasserstraßen betroffen sein könnten; bei einer konkreten Unterhaltungsmaßnahme dürften allerdings meist nur wenige Arten zu berücksichtigen sein.
Zur Zeit stehen 122 Steckbriefe zur Verfügung, weitere werden bei Bedarf ergänzt. Ergänzende Hinweise entnehme Sie bitte diesem Download.