Am Ende des 20. Jahrhunderts wurden vermehrt negative Folgen der Industrialisierung und Globalisierung offensichtlich. In der Folge stieg in vielen Ländern der Erde das Bewusstsein der Menschen deutlich an, dass der Erhalt und die Wiederherstellung einer intakten Umwelt lebenswichtig für diese und folgende Generationen ist. Auf globaler, europäischer und nationaler Ebene wurden vermehrt umweltpolitische Konsequenzen gezogen, seien es die seit den 1990er Jahren verstärkten EU-Umweltgesetzgebungen, die Agenda 2030 der UN mit ihren 17 globalen Nachhaltigkeitszielen von 2015 oder auch die deutschen Strategien und Programme zu mehr Nachhaltigkeit. Im Fokus der verschiedenen politischen und rechtlichen Maßnahmen stand zum einen, den wachsenden Umweltbelastungen entgegenzuwirken, und zum anderen, die Nutzung der natürlichen Ressourcen und das menschliche Wirtschaften nachhaltiger zu gestalten. Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wurde beispielsweise ein nationaler Rahmen geschaffen, um Natur und Klima künftig besser zu schützen, menschliche Not zu lindern und die Gesellschaft zusammenzuhalten, um so Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft auch für zukünftige Generationen lebenswert zu erhalten. Dazu zählt auch, durch ein entsprechendes Maßnahmenprogramm die eigene Verwaltung nachhaltig zu gestalten (EMAS).
Im Zuge dieser politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen wurden die Gewässer gemeinsam mit ihren Einzugsgebieten als ganzheitliche Systeme begriffen, deren ökosystemare Funktionen es durch eine integrierte und umweltgerechte Bewirtschaftung zu bewahren bzw. wiederherzustellen gilt. Da an den Gewässern und ausgeprägt auch an den Bundeswasserstraßen der Nutzungsdruck hoch ist, stellt hier der Umgang mit und die Auflösung von gegenläufigen Interessen eine besondere Herausforderung für Verantwortliche in Politik und Management dar.