Arbeitssicherheit
Die BfG verfügt über eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie unterstützt die Leitung bei der Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen und verfügt über umfangreiche sicherheitstechnische Fachkenntnisse.
Datenschutz
Die BfG verarbeitet personenbezogene Daten, beispielsweise bei der Beantwortung von Bürgeranfragen oder bei der Durchführung der Beschäftigungsverhältnisse. Dabei muss sie auch das Datenschutzrecht und die Rechte der Betroffenen beachten. Unterstützt wird sie vom Datenschutzbeauftragten, der die Leitung der BfG bei der Umsetzung des Datenschutzes berät und Ansprechpartner für Beschäftigte sowie Bürgerinnen und Bürger ist.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz in der BfG finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Gleichstellung
Die Gleichstellungsbeauftragte ist in ihrer Eigenschaft als Teil der Verwaltung unmittelbar der Leitung des Hauses zugeordnet. Das Bundesgleichstellungsgesetz, das am 05.12.2001 das Frauenfördergesetz abgelöst hat, hat die Beseitigung bestehender und die Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts zum Ziel. Nach der Maßgabe dieses Gesetzes werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer zu verbessern.
Informationssicherheit
Die Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) der BfG begleitet den Aufbau eines funktionierenden Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) und berät die Leitung in allen Fragen der Informationssicherheit. Sie ist Teil der Stabsstelle Zentrale Leitungsunterstützung. Ziel der Informationssicherheit ist es, alle für die Aufgabenerledigung der BfG notwendigen Informationen zu sichern, verfügbar zu halten und vor Bedrohungen zu schützen. Hierzu ist ein bedarfsgerechtes Sicherheitsniveau für alle Geschäftsprozesse zu erreichen. Dies wird über das Umsetzen von konkreten Maßnahmen, die der IT-Grundschutz des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) vorgibt, erreicht. Maßnahmen zum Schutz dieser Grundwerte können z. B. das Festlegen von Zuständigkeiten in einem Rechte- und Rollenkonzept oder von Verfahrensweisen zum Patch- und Änderungsmanagement in einem Informationssicherheitskonzept sein. Solche individuellen Konzepte basieren auf dem IT-Grundschutz-Kompendium des BSI mit den darin enthaltenen Bausteinen. Die ISB und ihr Stellvertreter beraten hierbei und halten das Gesamtinformationssicherheitskonzept der BfG im Blick. Die Schnittstellen zum Geheimschutz, zum Betrieblichen Kontinuitätsmanagement und zu anderen integrierten Managementsystemen (IMS) werden stets bedacht.
Korruptionsprävention
Korruption im Bereich der öffentlichen Verwaltung führt zu hohen materiellen (Verschwendung von Steuergeldern), aber auch zu enormen immateriellen Schäden. Korruption gefährdet das rechtsstaatliche Gefüge, weil unter ihrem Einfluss das Vertrauen in Politik und Verwaltung verloren geht. Korruption kann nur verhindert werden, wenn Dritten keine Möglichkeit zu unredlichen Einflussnahmen auf Entscheidungen gegeben wird.
Wesentliche Elemente der Präventionsstrategie der Bundesregierung sind in der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 enthalten. Die Richtlinie beinhaltet auch einen Verhaltenskodex gegen Korruption sowie einen Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen. Die Beauftragte für Korruptionsprävention stellt sicher, dass den Beschäftigten auf allen Ebenen in einfacher und verständlicher Weise eine optimierte Richtschnur für ein integres und transparentes Handeln der Verwaltung an die Hand gegeben wird.
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit ist für die BfG ein Leitprinzip, an dem sie ihr Handeln ausrichtet. Aus diesem Grund ist eine Stabsstelle für das Nachhaltigkeit direkt bei der Leitung eingerichtet worden.
Die Nachhaltigkeitsmanagerin ist verantwortlich für alle Dimensionen der Nachhaltigkeit und arbeitet im Austausch mit unseren Mitarbeitenden daran, die Behördeninfrastruktur und die Arbeitsprozesse der BfG ökonomisch, ökologisch und sozial verantwortungsvoll zu gestalten. Auf diese Weise tragen wir zum Erreichen der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bei.
In ihrer Funktion als Umweltmanagementbeauftragte ist die Nachhaltigkeitsmanagerin maßgeblich am Aufbau und der Weiterentwicklung unseres Umweltmanagementsystems nach EMAS beteiligt. Auf diese Weise richten wir die BfG umwelt- und klimafreundlich aus und setzen die gesetzlichen Vorgaben z. B. aus dem Klimaschutzgesetz um.