Bei Aus- und Neubauvorhaben an Bundeswasserstraßen findet die naturschutzfachliche Eingriffsregelung (§ 15 BNatSchG) Anwendung. Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) dient dazu, die in diesem Zusammenhang erforderlichen Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen darzustellen.
Der Leitfaden formuliert die fachlichen Anforderungen für die einzelnen Bearbeitungsschritte und erläutert die Bezüge zu weiteren Umweltgutachten.
Der LBP korrespondiert mit dem UVP-Bericht und ist die Unterlage, die verschiedene Maßnahmen zusammenführt. Diese Maßnahmen können sich z. B. aus FFH-Verträglichkeitsprüfungen oder Artenschutzfachbeiträgen ergeben. Sie müssen untereinander und mit den Kompensationsmaßnahmen der Eingriffsregelung abgestimmt und zu einem landschaftspflegerischen Gesamtkonzept zusammengeführt werden.
Hinweise zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen betreffen beispielsweise die Flächenbereitstellung, zeitliche Aspekte und Fragen zur rechtlichen Sicherung und Unterhaltung.
Seit 2020 gilt die Bundeskompensationsverordnung, die für Vorhaben des Bundes die Vorgehensweise bei der Erarbeitung von LBP vereinheitlicht. In diesem Leitfaden ist sie noch nicht berücksichtigt. Aktuell sammelt die WSV noch Erfahrungen mit ihrer Anwendung.
Ansprechpersonen
Dr. Michael Gerisch Dipl.-Ing. (FH) Naturschutz und Landschaftsplanung
Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz
Telefon: +49 261 1306-5893
E-Mail-Adresse * gerisch@bafg.de
Karin Karras
Referat U3 Vegetationskunde, Landschaftspflege
Telefon: +49 261 1306-5457
E-Mail-Adresse * karras@bafg.de