Der Bund unterhält Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, die sogenannten Ressortforschungseinrichtungen. Sie arbeiten dauerhaft an aktuellen und angewandten wissenschaftlichen Fragestellungen und stellen diese als Entscheidungsgrundlage für die Ressorts bereit. Dabei zeichnen sie sich – entsprechend der Leitlinien der Bundesregierung (vgl. Bundesregierung 2007) – durch folgende Punkte aus:
- Wissenschaftliche Bearbeitung (gesetzlich) zugewiesener Aufgaben
- Zweckorientierte Eigenforschung
- Bildung und Pflege von Expertensystemen, Datenbanken, Messnetzen
- Vergabe von Forschungsaufträgen an externe Forschungsnehmer und Einwerben von Drittmitteln
- Nationale und internationale Kooperationen, Vernetzungen und Fachaustausch
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ist gemäß dieser Leitlinien als moderne Bundeseinrichtung mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben im Geschäftsbereich des BMDV aufgestellt. Sie ist das wissenschaftliche Institut des Bundes für die Forschung, Begutachtung und Beratung in den Bereichen Hydrologie, Gewässernutzung, Gewässerbeschaffenheit, Ökologie und Gewässerschutz.
Gemäß ihrem Gründungsauftrag umfasst die Zuständigkeit der BfG die Politikberatung für das BMDV und, aufgrund der ressortübergreifenden Vereinbarungen und Ausrichtung der BfG, auch für weitere Ressorts des Bundes, die Beratungsbedarf in Bezug auf Wasser und Gewässer haben. Insbesondere ist hier das BMUV zu erwähnen. Grundlage für die Arbeit der BfG für das BMUV ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ressorts BMUV (ehemals BMUB) und BMDV sowie der Auftrag nach §§ 161, 192 Strahlenschutzgesetz in Verbindung mit seinen untergesetzlichen Regelungen (§ 5 IMIS-Zuständigkeitsverordnung). Auch berät die BfG mit gesetzlichem Auftrag gemäß § 45 Abs. 3 Bundeswasserstraßengesetz die WSV in allen gewässerkundlichen und umweltbezogenen Grundsatz- und Einzelfragen zu Betrieb, Unterhaltung und Ausbau der Bundeswasserstraßen. Weitere Bundes- und Landesinstitutionen kommen als Auftraggeber hinzu.
Das Tätigkeitsfeld der BfG erstreckt sich dabei vorrangig auf die schiffbaren Flüsse, Kanäle und Küstengewässer, die Bundeswasserstraßen sind, unter Berücksichtigung der Einzugsgebiete. Der BfG obliegt die fachlich unabhängige, anwendungsorientierte und vorausschauende wissenschaftliche Bearbeitung der zugewiesenen Aufgaben. Hierzu gehören die Qualitätssicherung von Verfahren sowie gewässerkundlichen und umweltbezogenen Maßnahmen an Bundeswasserstraßen, gutachterliche Tätigkeiten sowie Monitoring und Erfolgskontrollen. Die BfG ist hierfür gehalten, innerhalb ihres Aufgabenbereichs zweckorientierte Eigenforschung zu betreiben und das erforderliche übergreifende Systemverständnis der großen Gewässersysteme im Binnen- und Küstenbereich kontinuierlich zu erweitern. Zusammen mit dem angegliederten Internationalen Zentrum für Wasserressourcen und globalen Wandel (ICWRGC) ist sie international tätig und in grundlegende Beratungs-, Forschungs- und Entwicklungsprogramme integriert.
Die BfG vertritt den Bund in nationalen und internationalen Fachgremien, die bundesweit, auf Flussgebiets- und EU-Ebene oder auf globaler Ebene tätig sind.
Neben einer Grundfinanzierung durch die Bundesressorts ist die BfG angehalten, ihre FuE-Tätigkeiten anteilig über Drittmittel (z. B. Mittel von EU, BMBF, DBU, DFG) im wissenschaftlichen Wettbewerb zu finanzieren.