Open Data

Das Open Data Gesetz (§ 12a EGovG) verpflichtet Bundesbehörden, unbearbeitete Daten (sog. „Rohdaten“) in einem maschinenlesbaren Format öffentlich bereitzustellen. Diese offenen Daten stehen entgeltfrei und ohne Einschränkungen zur Verfügung. Das bedeutet, dass z.B. die Verarbeitung, Weiterverbreitung und kommerzielle Nutzung erlaubt sind. Die BfG hat sich zum Ziel gesetzt, über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus auch aufbereitete Daten und Produkte der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

image/svg+xml

Open Data in der BfG

Open Data-Koordination

E-Mail odk@bafg.de

Durch unsere jahrzehntelange hydrologische und ökologische Praxis sowie die Tätigkeiten an den Bundeswasserstraßen, ist ein wertvoller Bestand an gewässerkundlichen Daten und Informationen entstanden. Über das Geoportal erhalten Sie Zugang zu dem Open Data-Angebot der BfG und können diese Daten direkt beziehen. Viele der angebotenen Daten werden auch über Geodatendienste bereitgestellt und können so einfach in Anwendungen und GIS-Projekte eingebunden werden. Das Angebot an frei verfügbaren Daten wird stetig weiter ausgebaut.

Forschungsdaten werden oft als Anhang von wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht und entweder direkt vom Verlag oder über öffentliche Repositorien bereitgestellt. Bei öffentlichen Repositorien kann unterschieden werden zwischen fachspezifischen (z.B. PANGAEA) und generischen Repositorien (z.B. Zenodo). Sofern die Daten bei Zenodo hochgeladen wurden, können sie dort in der BfG-Community recherchiert werden.

Open Data, Symbolbild
Quelle: AdobeStock, Sashkin Open Data, Symbolbild

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz