Auf dieser Seite finden Sie die nächsten Schritte, um sich Ihre Stelle an der BfG zu sichern. Die BfG veröffentlicht ihre Stellenausschreibungen durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistung (BAV). Bewerben können Sie sich bei uns ausschließlich über dieses zentral durchgeführte elektronische Bewerbungsverfahren (EBV). Sie finden den Link zum EBV jeweils in der konkreten Stellenausschreibung. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist laden wir geeignete Bewerberinnen und Bewerber im nächsten Schritt zu einem Bewerbungsgespräch ein. Dieses erfolgt in der Regel persönlich in unserer Dienststelle in Koblenz. Die Gespräche werden als strukturierte Auswahlgespräche geführt. Auf Grundlage der Gespräche wird eine Auswahl vorgenommen. Ein verbindliches Einstellungsangebot erfolgt nach Zustimmung der zuständigen Interessenvertretungen. Bei unbefristeten Einstellungen ist eine ärztliche Untersuchung beim arbeitsmedizinischen Dienst erforderlich. Bei allen Einstellungen ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Sie haben konkrete Fragen zu einer ausgeschriebenen Stelle oder zur BfG als Arbeitgeber? Für eine Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte die Kontaktdaten des Teams der Personalgewinnung. Entsprechend Ihrer individuellen Frage vermitteln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalgewinnung Ihnen bei Bedarf einen Kontakt zu den jeweils entsprechenden BfG-Expertinnen und -Experten.