Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bafg.de veröffentlichte Webseite der Bundesanstalt für Gewässerkunde. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Informationen zu Inhalt und Struktur unseres Internetauftritts sowie zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde erhalten Sie auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS), wenn Sie den Punkt "Gebärdensprache" oder das DGS-Symbol anklicken, und in Leichter Sprache, wenn Sie den Punkt "Leichte Sprache" oder das Symbol für Leichte Sprache anklicken.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind mit den oben genannten Normen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102] wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht uneingeschränkt barrierefrei nutzbar:
- Texte zu Forschungsthemen oder wissenschaftlichen Sachverhalten, aber auch Gutachten oder Leitfäden enthalten oftmals viele Fachausdrücke, Fremdwörter, Abkürzungen, Formeln und Grafiken. Sie können deswegen für einige Nutzer nur eingeschränkt zugänglich sein.
- Ein Teil der als pdf-Datei angebotenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen ist vor längerer Zeit verfasst worden und kann deswegen nicht mehr mit vertretbarem Aufwand vollständig barrierefrei rekonstruiert werden. Dies betrifft insbesondere Dokumente, die vor dem 23.9.2018 verfasst wurden
- Online-Karten und Kartendienste sind nach Art 1 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie (EU) 2016/2102 von den Anforderungen ausgenommen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Nutzung derartiger Inhalte benötigen, können Sie sich gerne über eine der unten genannten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.3.2024 erstellt, basierend auf einer Selbsteinschätzung.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Am Mainzer Tor 1
D - 56068 Koblenz
Tel.: +49 (0)261 1306 0
Fax : +49 (0)261 1306 5302
E-Mail: posteingang@bafg.de
URL: http://www.bafg.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de