Der FFH-Leitfaden behandelt die Anforderungen, die sich aus der Berücksichtigung von Natura 2000-Gebieten beim Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen ergeben. Zweck dieses Leitfadens ist es, Hilfestellungen für eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und hier insbesondere für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nach § 34 BNatSchG zu geben. Er ist auf die besonderen Verhältnisse an Bundeswasserstraßen abgestimmt und richtet sich vor allem an den Vorhabensträger und den externen Gutachter, aber auch an die Planfeststellungsbehörde.
Da es Überschneidungen inhaltlicher, räumlicher und zeitlicher Art zwischen UVP, FFH-VP und Eingriffsregelung gibt, wird auf die Integration dieser Planungsinstrumente eingegangen. Der Leitfaden wird ergänzt durch Materialien wie Formblätter, Mustergliederungen und zusätzliche Informationen für die Bearbeitung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Ansprechpersonen
Mailin Eberle Dipl.-Geoökol.
Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz
Telefon: +49 261 1306-5273
E-Mail-Adresse * eberle@bafg.de
Melanie Schlimbach Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur
Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz
Telefon: +49 261 1306-5990
E-Mail-Adresse * schlimbach@bafg.de