Der FFH-Leitfaden behandelt die Anforderungen, die sich aus der Berücksichtigung von Natura 2000-Gebieten beim Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen ergeben. Zweck dieses Leitfadens ist es, Hilfestellungen für eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und hier insbesondere für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nach § 34 BNatSchG zu geben. Er ist auf die besonderen Verhältnisse an Bundeswasserstraßen abgestimmt und richtet sich vor allem an den Vorhabensträger und den externen Gutachter, aber auch an die Planfeststellungsbehörde.
![FFH-Leitfaden - Titelblatt (Quelle: Bundesanstalt für Gewässerkunde) FFH-Leitfaden - Titelblatt](https://www.bafg.de/DE/3_Beraet/4_Exp_oekologie/Umweltleitfaeden/FFH_LF/_functions/ffh_leitfaden.jpg?__blob=normal&v=1)
Da es Überschneidungen inhaltlicher, räumlicher und zeitlicher Art zwischen UVP, FFH-VP und Eingriffsregelung gibt, wird auf die Integration dieser Planungsinstrumente eingegangen. Der Leitfaden wird ergänzt durch Materialien wie Formblätter, Mustergliederungen und zusätzliche Informationen für die Bearbeitung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Ansprechpersonen
Mailin Eberle Dipl.-Geoökol.
Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz
Telefon: +49 261 1306-5273
E-Mail-Adresse * eberle@bafg.de
Melanie Schlimbach Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur
Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz
Telefon: +49 261 1306-5990
E-Mail-Adresse * schlimbach@bafg.de