Aktuelles zum Thema Baggergut

Als zentrale Informationsplattform informieren wir sie über Neuigkeiten zum Thema „Baggergut“:

2024/02 | Arbeitshilfe für die WSV zur Umsetzung der Mantelverordnung

Im Jahr 2023 wurde die Mantelverordnung (MantelVO) verbindlich eingeführt. Um die WSV bei deren Umsetzung zu unterstützen, hat die BfG die „Arbeitshilfe für die WSV zur Umsetzung der Mantelverordnung - Fokus: Umgang mit Baggergut und Bodenmaterial an Land“ (BfG-Bericht - 2156) erarbeitet. Sie ermöglicht in der Praxis problembezogenes Arbeiten und orientiert sich am derzeit geltenden Recht. Sie stellt die rechtlichen Regelungen in vereinfachter Form dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

2024/01 | Rheinland-Pfalz: Ablagerungsverbot für verwertbare Abfälle ab 1.1.2024

In ihrem Newsletter 4/2020 hat die SAM darüber informiert, dass am 1. Januar 2024 die neue Regelung des § 7 Absatz 3 Deponieverordnung (DepV) in Kraft tritt. Danach ist ab diesem Stichtag die Deponierung von Abfällen, die für die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder das Recycling getrennt gesammelt wurden, sowie von Abfällen, die einer Verwertung zugeführt werden können, grundsätzlich verboten. Sie kommt nur in Betracht, wenn eine Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Damit gilt ab dem 1. Januar 2024 ein prinzipielles Ablagerungsverbot für verwertbare Abfälle. Dieses betrifft vor allem verwertbare mineralische Abfälle.

Soweit künftig das Ablagerungsverbot greift, ist eine Deponierung der betroffenen Abfälle nicht rechtskonform. In solchen Fällen darf bei nachweispflichtigen Abfällen, für die eine Beseitigung auf einer Deponie vorgesehen ist, von der SAM keine behördliche Bestätigung der Zulässigkeit der Entsorgung erteilt werden (vgl. § 5 Absatz 1 Nachweisverordnung - NachwV). Ob das Ablagerungsverbot im Einzelfall greift oder eine Ausnahme gilt (technische Möglichkeit, wirtschaftliche Zumutbarkeit), wird deshalb ab dem 1. Januar 2024 zumindest überschlägig im Nachweisverfahren geprüft, nämlich im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung des vom Abfallerzeuger/Einsammler nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a DepV vorgelegten Ergebnisses seiner Prüfung der Verwertbarkeit und der Verwertungsmöglichkeiten.

2024/01 | Bestandsaufnahme des HTG-Fachforums "Baggergut an Land"

Das HTG-Fachforum "Baggergut an Land" bittet um die Teilnahme an einer Bestandsaufnahme zum Umgang mit Baggergut an Land

2023/08 | Mantelverordnung (MantelV) (Bundesgesetzblatt 2598, Teil I Nr. 43)

Mit Datum 1.8.2023 ist die Mantelverordnung (MantelV) (Bundesgesetzblatt 2598, Teil I Nr. 43) in Kraft getreten. Sie umfasst die Ersatzbaustoffverordnung, Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung, Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung. Mit Einführung dieser Verordnung liegen erstmalig bundeseinheitlich rechtsverbindliche Anforderungen vor, die die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe sowie das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in den Boden sowie die Verwertung und Beseitigung von Materialien auf Deponien betreffen. Die Verordnung ersetzt die LAGAG M20 sowie weitere landesspezifische Regelungen und verändert die Verwertung von Baustoffen, Bodenmaterial und Baggergut. Handreichungen zur Erleichterung bei der Anwendung sind bereitgestellt, u. a.:

2023/04 | HTG-Fachbericht

HTG-Fachbericht vom April 2021 "Verwertung von feinkörnigem Baggergut im Bereich der deutschen Küste".

2023 | Umgang mit Baggergut: Definitionen – Erläuterungen – Empfehlungen

Hier finden Sie das Positionspapier der Hafentechnischen Gesellschaft (HTG) mit dem Titel "Umgang mit Baggergut: Definitionen – Erläuterungen – Empfehlungen".

2018/03 | HABAB-WSV 2017

Seit dem 29.3.2018 gilt die neue HABAB-WSV 2017 (Link). Bis zum Vorliegen einer überarbeiteten Bund/Länder-Handlungsanweisung für den Küstenbereich ist im Bereich der Nordseeästuare (vom Tidewehr bis zum derzeitigen Beginn des Geltungsbereichs der GÜBAK) die HABAB-WSV in der Fassung vom August 2000 anzuwenden.

2009/08 | Gemeinsame Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut im Küstenbereich

Die "Gemeinsamen Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut im Küstenbereich" gelten seit August 2009. Sie finden die "Gemeinsamen Übergangsbestimmungen" und den Einführungserlass unter "Richtlinien".

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