Leitfaden Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bei Vorhaben der WSV an Bundeswasserstraßen

Der unter Federführung des Referats U1 entstandene "Leitfaden zur Erstellung des Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bei Vorhaben der WSV an Bundeswasserstraßen" wurde Ende 2019 eingeführt. Er dient bei WSV-Vorhaben dazu, Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Oberflächengewässerverordnung und der Grundwasserverordnung sachgerecht und einheitlich zu behandeln. Der Leitfaden enthält Empfehlungen zum Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot der WRRL und berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung ebenso wie Erfahrungen aus jüngsten Vorhaben der WSV. Er behandelt sowohl genehmigungspflichtige Vorhaben als auch Unterhaltungsaktivitäten, wenn diese im Sinne der WRRL von Belang sind.

WRRL-Leitfaden – Titelblatt
Quelle: Bundesanstalt für Gewässerkunde Titelblatt

Darüber hinaus dient der Leitfaden als Grundlage für den Dialog mit den zuständigen Landesbehörden, z. B. zur Herstellung des Einvernehmens. Er wurde speziell auf die Belange an Bundeswasserstraßen zugeschnitten und richtet sich an Vorhabenträger und Gutachter, aber auch an die Planfeststellungsbehörde. Er versteht sich als Arbeitshilfe zur Erstellung eigenständiger WRRL-Unterlagen für Vorhaben der WSV an Bundeswasserstraßen. Die vorliegende Fassung Dezember 2019 wird nach Bedarf fortgeschrieben.

Hintergrund: Seit der Umsetzung der WRRL in Deutschland durch das WHG wächst die Bedeutung, wasserrechtliche Anforderungen sachgerecht, umfassend, transparent, funktionsgerecht und in sich schlüssig darzustellen und in den Planunterlagen abzuarbeiten.

Ansprechpersonen

Nikolas Uffmann Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsentwicklung

Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz

Telefon: +49 261 1306-5929

E-Mail-Adresse * uffmann@bafg.de

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