Leitfaden Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bei Vorhaben der WSV an Bundeswasserstraßen

Der "Leitfaden zur Erstellung des Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bei Vorhaben der WSV an Bundeswasserstraßen" wurde Ende 2019 eingeführt. Er dient bei WSV-Vorhaben dazu, Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Oberflächengewässerverordnung und der Grundwasserverordnung sachgerecht und einheitlich zu behandeln. Der Leitfaden enthält Empfehlungen zum Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot der WRRL und berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung ebenso wie Erfahrungen aus jüngsten Vorhaben der WSV. Er behandelt sowohl genehmigungspflichtige Vorhaben als auch Unterhaltungsaktivitäten, wenn diese im Sinne der WRRL von Belang sind.

WRRL-Leitfaden – Titelblatt
Quelle: Bundesanstalt für Gewässerkunde Titelblatt

Der WRRL-LF wurde speziell auf die Belange an Bundeswasserstraßen zugeschnitten und richtet sich an Vorhabenträger und Gutachter, aber auch an die Planfeststellungsbehörde. Er versteht sich als Arbeitshilfe zur Erstellung eigenständiger WRRL-Unterlagen für Vorhaben der WSV an Bundeswasserstraßen, um die wasserrechtlichen Anforderungen umfassend, sachgerecht, transparent und in sich schlüssig darzustellen. Die vorliegende Fassung Dezember 2019 wird nach Bedarf fortgeschrieben.

Ansprechperson

Dr. Alexandra Brinke Dipl.-Biogeogr.

Referatsleitung Head of Department

Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz

Telefon: +49 261 1306-5565

E-Mail-Adresse * alexandra.brinke@bafg.de

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