Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen

Für Ausbau- und Neubauvorhaben an Bundeswasserstraßen sind in der Regel Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Die Auswirkungen auf die Umwelt werden im UVP-Bericht ermittelt, beschrieben und bewertet.

Der UVP-Leitfaden dient als Arbeitsgrundlage für eine einheitliche Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen in der WSV. Er erläutert die fachlichen und rechtlichen Anforderungen an Umweltverträglichkeitsprüfungen und gibt Hinweise zum Verfahrensablauf, zur Bewertung von Umweltauswirkungen und zu Erstellung des UVP-Berichtes. Er richtet sich gleichermaßen an Träger des Vorhabens, Planfeststellungsbehörden und externe Gutachter. Der Leitfaden soll einen Beitrag zur zügigen und effektiven Durchführung sowie zur verfahrensbezogenen und inhaltlich-methodischen Qualität von Umweltverträglichkeitsprüfungen leisten.

Umschlagseite des UVP-Leitfadens
Quelle: Bundesanstalt für Gewässerkunde

Der Leitfaden wird ergänzt durch 4 Anlagen, in denen der grundsätzliche Verfahrensablauf (Anlage 1) und die Schnittstellen zu anderen notwendigen Umweltprüfungen und Fachbeiträgen (Anlage 2) beschrieben sind. Die Anlage 3 stellt kommentierte Mustergliederungen für UVP-relevante Unterlagen (z. B. den UVP-Bericht) zur Verfügung. In der Anlage 4 ist ein Verfahren zur fachlichen Bewertung von Umweltauswirkungen beschrieben, welches grundsätzlich bei allen Umweltverträglichkeitsprüfungen in der WSV angewendet werden soll.

Der Leitfaden mit den Anlagen 1 bis 3, sowie separat die Anlage 4 (Bewertungsverfahren), stehen am rechten Seitenrand unter "Download" im pdf-Format bereit.

Ansprechperson

Dr. Michael Gerisch Dipl.-Ing. (FH) Naturschutz und Landschaftsplanung

Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz

Telefon: +49 261 1306-5893

E-Mail-Adresse * gerisch@bafg.de

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