Der „Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen“ wurde in einem gemeinsamen Arbeitskreis von WSV und BfG erarbeitet. Er macht unter Berücksichtigung der rechtlichen und fachlichen Anforderungen und der spezifischen Bedürfnisse der WSV bundesweit einheitliche Vorgaben für die Baumkontrolle.
Im Jahr 2020 wurde er aktualisiert. Die überarbeitete Fassung betont unter anderem folgende Aspekte:
- In der freien Landschaft, im Wald und an Bäumen, die nicht in die Fahrrinne fallen können, erfolgen keine Baumkontrollen
- Baumschutz auf Baustellen
- Hinweis auf das BfG-Arbeitsblatt „Astschnitt“
- Enge Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde bei Handlungsbedarf
- Einhaltung des naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebotes sowie der Vorschriften zum allgemeinen und besonderen Artenschutz
- Schäden an Bäumen der WSV durch Dritte
- Detaillierte Qualifikations- und Kenntnisvorgaben für Baumkontrolleure
Zusätzliche Arbeitshilfen zur fachgerechten Dokumentation der Baumkontrolle finden sich unter www.bafg.de/baumkontrolle. Sie werden laufend aktualisiert und bei Bedarf ergänzt.