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Blaues Band Deutschland
Das Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" (BBD) soll Deutschlands Wasserstraßen wieder naturnäher gestalten. Die BfG berät das BMDV, das BMUV, die WSV und weitere Akteure bei der Umsetzung des Programms auf fachwissenschaftlicher Basis. Dabei profitiert sie von ihrer Interdisziplinarität und großen Bandbreite ihrer Fachbereiche.
Mit dem Ausbau von Flüssen zu Wasserstraßen hat der Mensch in der Vergangenheit die Gewässer zum Teil erheblich verändert, beispielsweise durch Begradigungen oder wasserbauliche Eingriffe. Zu den Zielen des 2015 von BMDV und BMUV ins Leben gerufenen und 2017 von der Bundesregierung beschlossenen Bundesprogramms "Blaues Band Deutschland" gehört es auch, die Auswirkungen solcher Veränderungen zu reduzieren und die Flusslandschaften wieder naturnäher zu gestalten. Dabei sind viele weitere Aspekte wie die Verkehrssicherheit oder der Hochwasserschutz und neue Akzente für die regionale Entwicklung zu berücksichtigen.
Bei der Umsetzung des Programms prüft und bewertet die BfG zusammen mit anderen Fachinstitutionen die Realisierbarkeit gemeldeter Projekt- und Maßnahmenvorschläge und setzt dabei ihre Expertise insbesondere auf den Gebieten der Hydromorphologie, Ökologie und Gewässerchemie ein. Zu den Modellprojekten des Blauen Bandes leistet sie schon heute ihren Beitrag, indem sie in den entsprechenden Maßnahmengebieten an Rhein und Weser ein Monitoring durchführt. Mit den gewonnenen Daten lässt sich später beurteilen, wie sich diese Maßnahmen an Fluss, Ufer und Aue auf das Gewässer und die dort lebende Tier- und Pflanzenwelt auswirken und wie sich der Fluss entwickelt. Um die beteiligten Akteure bei den Renaturierungsprojekten an Wasserstraßen und deren Auen optimal beraten zu können, nutzt die BfG ihre langjährigen Erfahrungen in den verschiedenen wissenschaftlichen Fachdisziplinen wie der Hydromorphologie oder Ökologie und kann bei Bedarf auf weitere Fachbereiche wie beispielsweise die Gewässerchemie zurückgreifen.
Drei BfG-Fachabteilungen befassen sich mit unterschiedlichen Schwerpunkten und arbeiten bei Bedarf Hand in Hand zusammen:
- Die Abteilung "Ökologie" hat die BfG-interne fachbereichsübergreifende Koordination übernommen und befasst sich mit ökologischen Fragestellungen wie der Konnektivität von Lebensräumen in Fluss und Aue, der Entwicklung von Habitaten für Fauna und Flora oder mit der möglichen Vernetzung von Flächen zu einem bundesweiten Biotopverbund. Das Monitoring sogenannter "wertgebender" Organismen und Strukturen ermöglicht eine Beschreibung und Bewertung von Biotopen vor und nach der Umsetzung von Maßnahmen.
- Die Abteilung "Quantitative Gewässerkunde" bearbeitet im Rahmen des BBD überwiegend Fragestellungen der Hydromorphologie (inkl. Sedimenthaushalt) und der abiotischen Gewässerentwicklung. Die Projekte werden hinsichtlich ihrer räumlichen und zeitlichen Auswirkungen im Rahmen der Qualitätssicherung und Risikoanalyse erfasst und beurteilt. Dabei lassen sich die Zielerreichungen mittels eines hydromorphologischen Monitorings beurteilen.
- Die Abteilung "Qualitative Gewässerkunde" wird hinzugezogen, wenn in einem Maßnahmengebiet Schadstoffe, Altlasten oder ähnliches vermutet werden (Gewässerchemie) oder wenn eine Maßnahmenplanung größere Bodenbewegungen vorsieht, deren Abwicklung geltenden Richtlinien unterliegt (HABAB, GÜBAK).
Die BfG arbeitet in enger Zusammenarbeit mit der "Fachgruppe Blaues Band", d. h. mit der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (GDWS / WSV), der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), dem Umweltbundesamt (UBA) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den fachlichen Begleitrahmen bilden. Zusammen mit der Fachgruppe und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird sie weitere Forschungsfelder identifizieren und bearbeiten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Prozesse des Blauen Bandes ein und unterstützen die Akteure des Bundesprogramms bei der Bewertung und späteren Umsetzung der Projekte. Informationen zum Fortschritt des Bundesprogramms, zur Einreichung von Projektvorschlägen und vieles Weitere zum Bundesprogramm können auf der Homepage „Blaues Band Deutschland“ (s. rechts) abgerufen werden.
Ansprechpersonen
Dr. C. Schmidt-Wygasch Geographin M. A.
Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz
Telefon: +49 261 1306-5019
E-Mail-Adresse * schmidt-wygasch@bafg.de
Gesamtkonzept Elbe
Das Gesamtkonzept Elbe (GKE) wurde als strategisches Konzept am 17.1.2017 durch das zugehörige Bund-Länder Gremium verabschiedet und anschließend durch den deutschen Bundestag angenommen. Es soll die umweltverträgliche verkehrliche Nutzung der Binnenelbe mit dem Erhalt und der Entwicklung ihres wertvollen Naturraums vereinbar machen. Dabei unterstüzt die BfG als fachlich-qualifizierte Fachbehörde das BMDV, das BMUV und die WSV in allen Fragen der Gewässerkunde, der Wasserbewirtschaftung, der Ökologie und des Gewässerschutzes sowie bei naturschutzfachlichen Fragestellungen und in etwaigen Genehmigungsverfahren.
Die Binnenelbe ist eine der letzten naturnahen Stromlandschaften Mitteleuropas. Sie beherbergt wertvolle Natur- und Kulturlandschaften und ist Teil des ältesten UNESCO Biosphärenreservats Deutschlands. Die Elbe und ihre Auen stehen streckenweise unter mehrfachem, sich überlagerndem Schutz. Das Gesamtkonzept Elbe hat sich zur Aufgabe gemacht, die verkehrliche Nutzung der Binnenelbe aufrecht zu erhalten und gleichzeitig den Anforderungen des Gewässer-, Auen- und Naturschutzes zu entsprechen.
Zur Erstellung des GKE wurden verschiedene Akteure, wie z. B. Bund, Länder, Verbände, Bürgerinitiativen oder Kirchenvertreter, beteiligt. Inhaltliche Schwerpunkte des Konzepts sind Wasserwirtschaft, Naturschutz, Stromregelung und Verkehr. Verschiedene Gremien wurden eingesetzt, unter anderem zur Steuerung, für die Facharbeit und zur informellen Beteiligung. Sie sind an der Umsetzung des GKE beteiligt und berücksichtigen die verschiedenen Nutzungsansprüche wie Schifffahrt, Naturschutz, Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz, Freizeit und Erholung/Tourismus. Durch die Zusammenführung verschiedener Akteure sollen unterschiedliche Erwartungen an die Entwicklung der Binnenelbe in Einklang gebracht werden. Darüber hinaus werden bereits bestehende Planungen und Maßnahmen berücksichtigt, wie z. B. die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit, das Sohlstabilisierungskonzept Elbe oder die Pläne und Programme der Länder und der FGG Elbe.
Die BfG unterstützt die Umsetzung mit ihrer umfangreichen Expertise in den Bereichen Ökologie sowie quantitative und qualitative Gewässerkunde. Zu ihren Aufgaben gehört die themengebundene Begleitforschung sowie die Erstellung von Fachgutachten und Produkten als Entscheidungsgrundlage der Gremien. Sie berät die WSV und andere Akteure fachlich bei den umzusetzenden Maßnahmen. Des Weiteren hat sie eine beratende Funktion in den Genehmigungsverfahren und den Gremien des GKE. Sie begleitet z. B. die Pilotmaßnahme Klöden sowie weitere Voruntersuchungen in diesem Bereich, außerdem die Planfeststellungsverfahren für die Abschnitte Wittenberg und Coswig in der Erosionsstrecke. Viele dieser Arbeiten sind im Referat U1 angesiedelt. Darüber hinaus koordiniert das Referat die verschiedenen Beiträge der BfG zum GKE.
Ansprechpersonen
Mareike Rieken M. Sc.
Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz
Telefon: +49 261 1306-5015
E-Mail-Adresse * rieken@bafg.de
Wasserrahmenrichtlinie
Die praktische Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. Gegenüber der EU-Kommission ist der Bund (hier: BMUV) verantwortlich. Nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) obliegt dem Bund als Eigentümer der Bundeswasserstraßen (BWaStr) die wasserwirtschaftliche Unterhaltung der BWaStr, soweit Landesrecht nichts Abweichendes regelt und die jeweiligen Maßnahmen nicht allein dem Hochwasserschutz oder der Gewässerreinhaltung dienen. Hoheitlich ist der Bund, vertreten durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV), für die Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an den von ihr zu errichtenden und betriebenen Stauanlagen sowie seit 2021 auch für Teile des wasserwirtschaftlichen Ausbaus (soweit Ausbau zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich ist; nicht Maßnahmen, die überwiegend zum Zwecke des Hochwasserschutzes oder der Verbesserung der physikalischen oder chemischen Beschaffenheit des Wassers durchgeführt werden) zuständig. Mit Teilen des wasserwirtschaftlichen Ausbaus, wasserwirtschaftlicher Unterhaltung und ökologischer Durchgängigkeit der BWaStr hat sich das Aufgabenspektrum der WSV erheblich erweitert und trägt in diesen Punkten dazu bei, die in der WRRL festgelegten Ziele zu erreichen.
Die BfG unterstützt die WSV sowie die Länder- und Bundesbehörden durch ihr Fachwissen und umfangreiche gewässerkundliche Informationen zu BWaStr. Die komplexen Anforderungen an eine nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der BWaStr und ihrer Flussgebiete gemäß WRRL erfordern eine integrierte und interdisziplinäre Projekt- und Aufgabenbearbeitung. Diese Arbeitsweise gehört zu den Kompetenzen der BfG, da sie – unter einem Dach – die drei Kernbereiche quantitative Gewässerkunde (Hydrologie/Morphologie), qualitative Gewässerkunde (Wasser- und Sedimentqualität) und Gewässerökologie vereint. Zudem arbeitet sie unter anderem bei Fragen der Unterhaltung, des Aus- und Neubaus sowie der ökologischen Durchgängigkeit mit der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) zusammen.
Für die BfG, aber auch für das BMDV und die WSV übernimmt das Referat U1 als Grundsatzreferat der BfG-Abteilung U vielfach die Koordination fachübergreifender WRRL-Beiträge. Das Referat U1 begleitet aktiv den WRRL-Umsetzungs- und Fortschreibungsprozess durch Einbindung in verschiedene Fachgremien, berät interne und externe Akteure im WRRL-Umsetzungsprozess und gestaltet einen zielgerichteten Informationsaustausch zwischen ihnen.
Ansprechpersonen
Dr. Alexandra Brinke Dipl.-Biogeogr.
Referatsleitung Head of Department
Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz
Telefon: +49 261 1306-5565
E-Mail-Adresse * alexandra.brinke@bafg.de