Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Auen am Oberrhein
Source: AdobeStock, Michael Sauer | FOTO Auen am Oberrhein

Die praktische Umsetzung der WRRL ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. Gegenüber der EU-Kommission ist der Bund (hier: BMUV) verantwortlich. Nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) obliegt dem Bund als Eigentümer der Bundeswasserstraßen (BWaStr) die wasserwirtschaftliche Unterhaltung der BWaStr, soweit Landesrecht nichts Abweichendes regelt und die jeweiligen Maßnahmen nicht allein dem Hochwasserschutz oder der Gewässerreinhaltung dienen. Hoheitlich ist der Bund, vertreten durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV), für die Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an den von ihr zu errichtenden und betriebenen Stauanlagen sowie seit 2021 auch für Teile des wasserwirtschaftlichen Ausbaus (soweit Ausbau zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich ist; nicht Maßnahmen, die überwiegend zum Zwecke des Hochwasserschutzes oder der Verbesserung der physikalischen oder chemischen Beschaffenheit des Wassers durchgeführt werden) zuständig. Mit Teilen des wasserwirtschaftlichen Ausbaus, wasserwirtschaftlicher Unterhaltung und ökologischer Durchgängigkeit der BWaStr hat sich das Aufgabenspektrum der WSV erheblich erweitert und trägt in diesen Punkten dazu bei, die in der WRRL festgelegten Ziele zu erreichen.

Dabei unterstützt die BfG die WSV, aber auch die Länder- und Bundesbehörden durch ihr Fachwissen und umfangreiche gewässerkundliche Informationen zu BWaStr. Die Komplexität der Anforderungen an eine nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der BWaStr und ihrer Flussgebiete gemäß WRRL erfordert eine integrierte und interdisziplinäre Projekt- und Aufgabenbearbeitung. Diese Arbeitsweise gehört zu den Kompetenzen der BfG, da sie – unter einem Dach! – über die drei Kernbereiche quantitative Gewässerkunde (Hydrologie/Morphologie), qualitative Gewässerkunde (Wasser- und Sedimentqualität) und Gewässerökologie verfügt. Dabei arbeitet die BfG mit der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), u. a. bei Fragen der Unterhaltung, des Aus- und Neubaus sowie der ökologischen Durchgängigkeit zusammen.

Für die BfG, aber auch für das BMDV und die WSV übernimmt das Referat U1 als Grundsatzreferat der BfG-Abteilung U vielfach die Koordination fachübergreifender WRRL-Beiträge. Das Referat U1 begleitet aktiv den WRRL-Umsetzungs- und Fortschreibungsprozess durch Einbindung in verschiedene Fachgremien, berät interne und externe Akteure im WRRL-Umsetzungsprozess und gestaltet einen zielgerichteten Informationsaustausch zwischen ihnen. Außerdem wurde federführend durch das Referat U1 der WRRL-Leitfaden für Bundeswasserstraßen erstellt.

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