Beratung der WSV in Zulassungsverfahren und des BMDV zu ökologischen Grundsatzfragen

Ein Containerschiff, Elbe, Deich bei Cuxhaven
Source: Adobe Stock, Fokussiert Ein Containerschiff, Elbe, Deich bei Cuxhaven

Im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren der WSV (meist Planfeststellungsverfahren) berät die BfG die Vorhabensträger, in der Regel Wasser- und Schifffahrtsämter, sowohl zu verfahrenstechnischen als auch zu fachlichen Fragen bei Ausbaumaßnahmen, das Referat U1 koordiniert hier die interdisziplinäre Unterstützung der BfG. Die Beratungsleistung umfasst u. a. die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU), die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU), das Artenschutzrecht sowie die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL).

Zu den gegenwärtigen Projekten im Küstenbereich zählen z. B. die Fahrrinnenanpassungen von Außenweser und Unterweser-Nord sowie der Außenems. Im Binnenbereich berät die BfG z. B. beim Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen, bei der langfristigen Sicherung der Geschiebezugabe in Iffezheim / Rhein, bei der Instandsetzung der Ufer des Landwehrkanals, beim Ausbau des Neckars für das 135-m-Schiff und beim Bau der 2. Schleusen an der Mosel. Über die Beratung in formalen Genehmigungsverfahren (in der Regel Planfeststellungsverfahren) hinaus, werden außerdem Stellungnahmen zu besonderen Aspekten / Fachthemen gefertigt.

Aufbauend auf hier gewonnenen Erfahrungen berät die BfG, u.a. das Referat U1, auch das BMDV in fachlichen Fragen bei Rechtsetzungsverfahren insbesondere des Naturschutzrechts, so z. B. zum Thema gebietsfremde invasive Arten. Darüber hinaus wird das Referat U1 häufiger mit der Koordination übergeordneter Konzepte beauftragt, wie z. B. bei der Übernahme der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung an Bundeswasserstraßen durch die WSV. Ein weiteres Beispiel für die Beratung zu ökologischen Grundsatzfragen ist die Einbindung in die Methodenentwicklung zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu den Wasserstraßenprojekten für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030.

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