Beratung im Rahmen des Gesamtkonzepts Elbe (GKE)

Logo "Gesamtkonzept Elbe"
Source: https://www.gesamtkonzept-elbe.de Logo "Gesamtkonzept Elbe"

Das Gesamtkonzept Elbe (GKE) wurde als strategisches Konzept am 17.1.2017 durch das zugehörige Bund-Länder Gremium verabschiedet und anschließend durch den deutschen Bundestag angenommen. Es soll die umweltverträgliche verkehrliche Nutzung der Binnenelbe mit dem Erhalt und der Entwicklung ihres wertvollen Naturraums vereinbar machen. Dabei unterstüzt die BfG als fachlich-qualifizierte Fachbehörde das BMDV, das BMUV und die WSV in allen Fragen der Gewässerkunde, der Wasserbewirtschaftung, der Ökologie und des Gewässerschutzes sowie bei naturschutzfachlichen Fragestellungen und in etwaigen Genehmigungsverfahren.

Die Binnenelbe ist eine der letzten naturnahen Stromlandschaften Mitteleuropas. Sie beherbergt wertvolle Natur- und Kulturlandschaften und ist Teil des ältesten UNESCO Biosphärenreservats Deutschlands. Die Elbe und ihre Auen stehen streckenweise unter mehrfachem, sich überlagerndem Schutz. Das Gesamtkonzept Elbe hat sich zur Aufgabe gemacht, die verkehrliche Nutzung der Binnenelbe aufrecht zu erhalten und gleichzeitig den Anforderungen des Gewässer-, Auen- und Naturschutzes zu entsprechen.

Panoramaansicht von teilweise verlandeten Buhnenfeldern an der Elbe
Source: BfG, Rieken Panoramaansicht von teilweise verlandeten Buhnenfeldern an der Elbe

Zur Erstellung des GKE wurden verschiedene Akteure, wie z. B. Bund, Länder, Verbände, Bürgerinitiativen oder Kirchenvertreter, beteiligt. Inhaltliche Schwerpunkte des Konzepts sind Wasserwirtschaft, Naturschutz, Stromregelung und Verkehr. Verschiedene Gremien wurden eingesetzt, unter anderem zur Steuerung, für die Facharbeit und zur informellen Beteiligung. Sie sind an der Umsetzung des GKE beteiligt und berücksichtigen die verschiedenen Nutzungsansprüche wie Schifffahrt, Naturschutz, Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz, Freizeit und Erholung/Tourismus. Durch die Zusammenführung verschiedener Akteure sollen unterschiedliche Erwartungen an die Entwicklung der Binnenelbe in Einklang gebracht werden. Darüber hinaus werden bereits bestehende Planungen und Maßnahmen berücksichtigt, wie z. B. die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit, das Sohlstabilisierungskonzept Elbe oder die Pläne und Programme der Länder und der FGG Elbe.

Die BfG unterstützt die Umsetzung mit ihrer umfangreichen Expertise in den Bereichen Ökologie sowie quantitative und qualitative Gewässerkunde. Zu ihren Aufgaben gehört die themengebundene Begleitforschung sowie die Erstellung von Fachgutachten und Produkten als Entscheidungsgrundlage der Gremien. Sie berät die WSV und andere Akteure fachlich bei den umzusetzenden Maßnahmen. Des Weiteren hat sie eine beratende Funktion in den Genehmigungsverfahren und den Gremien des GKE. Sie begleitet z. B. die Pilotmaßnahme Klöden sowie weitere Voruntersuchungen in diesem Bereich, außerdem die Planfeststellungsverfahren für die Abschnitte Wittenberg und Coswig in der Erosionsstrecke. Viele dieser Arbeiten sind im Referat U1 angesiedelt. Darüber hinaus koordiniert das Referat die verschiedenen Beiträge der BfG zum GKE.

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