Neobiota / Invasive gebietsfremde Arten

Riesenbärenklau
Source: BfG, Bauer Riesenbärenklau

Bundeswasserstraßen sind wichtige Verbreitungspfade für invasive gebietsfremde Arten, die im Fluss und seinen Uferbereichen Ansiedlungs- und Ausbreitungsraum finden. An manchen Wasserstraßen bilden sie bereits großflächige artenarme Bestände. Die BfG berät die WSV und das BMDV zu verschiedenen Fragestellungen bezüglich invasiver gebietsfremder Arten. Darüber hinaus ist die BfG auch in entsprechenden Fachgremien vertreten (z. B. BfN-Arbeitsgruppe im Auftrag des BMUV zur Aufstellung eines Aktionsplanes).

Gebietsfremde Arten sind solche, die durch menschlichen Einfluss beabsichtigt oder unbeabsichtigt in Gebiete außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets gelangt sind und jetzt dort wild leben. Gebietsfremde Arten, die nach 1492 – das Jahr der Entdeckung Amerikas – eingebracht wurden, werden als Neobiota bezeichnet und umfassen Tiere, Pflanzen und Pilze (Neozoen, Neophyten, Neomyceten). Neobiota werden dann als invasive gebietsfremde Arten bewertet, wenn sie unerwünschte Auswirkungen verursachen (z. B. auf Biodiversität, menschliche Gesundheit, Wirtschaft).

Nutria im Uferdickicht
Source: AdobeStock, Alexander von Düren Nutria im Uferdickicht

Um nachteilige Folgen für die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen sowie andere soziale und wirtschaftliche Auswirkungen zu verhindern, zu minimieren oder zumindest abzuschwächen, wurde die EU-Verordnung Nr. 1143 von 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erlassen. Am 8. September 2017 trat das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 in Kraft, wodurch u. a. die bisherigen Regelungen über invasive gebietsfremde Arten im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geändert wurden. Die Verordnung sieht ein 3-stufiges System von Prävention, Früherkennung und sofortiger Beseitigung von erstmals auftretenden sowie Management von bereits weit verbreiteten invasiven Arten vor. Grundlage für konkretes Handeln ist die Liste invasiver gebietsfremder Arten, die von unionsweiter Bedeutung ist (sog. Unionsliste). Die BfG bringt ihre fachliche Expertise im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Unionslisten-Fortschreibung ein.

Drüsiges Springkraut
Source: Jutta Buscher, BfG Drüsiges Springkraut

Für den Vollzug der unionsrechtlichen Vorgaben sind die zuständigen Naturschutzbehörden verantwortlich. Hierzu gehören u. a. die Festlegung und Durchführung von Sofort- und Managementmaßnahmen, der Vollzug der Verbote, die Genehmigungserteilung sowie die Aufstellung von Aktionsplänen. Die BfG nimmt beispielsweise Stellung zu den geplanten Managementmaßnahmen der Länder und beteiligt sich an projektbegleitenden Arbeitsgruppen (z. B. BfN-Arbeitsgruppe im Auftrag des BMUV zur Aufstellung eines Aktionsplanes).

Die BfG unterstützt und berät die WSV zu verschiedenen Themenfeldern, die sich im Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten ergeben. Die WSV ist als Eigentümerin der Wasserstraßen und bei ihrer hoheitlichen Tätigkeit u. a. gehalten, die von den zuständigen Naturschutzbehörden festgelegten Beseitigungs- und/oder Managementmaßnahmen in besonderer Weise zu berücksichtigen. Außerdem kann für die WSV eine Beseitigungspflicht entstehen, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten verursacht hat (beispielsweise durch Umlagerung von Bodenaushub). Darüber hinaus darf ab März 2020 nur noch Pflanz- und Saatgut aus der Region verwendet werden (beispielsweise bei Begrünungsmaßnahmen). Im Rahmen der verkehrlichen Unterhaltung geht die WSV gegen invasive gebietsfremde Arten vor, soweit dies aus Gründen der Verkehrssicherung, des Gesundheitsschutzes, der Bauwerkssicherheit oder zur Erhaltung des Wasserabflusses und der Schiffbarkeit erforderlich ist. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Umgang mit Neophyten; Neozoen sind nur sehr selten von Relevanz. Außerdem sind invasive gebietsfremde Arten auch bei der Entwicklung und Unterhaltung von Kompensationsflächen sowie im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung zu berücksichtigen. Detailliertere Informationen hierzu sowie zu den Beratungsleistungen der BfG finden sich auch im Arbeitsblatt invasive gebietsfremde Arten sowie auf den Info-Seiten zu Neophyten.

Im Rahmen des BMDV-Expertennetzwerks beschäftigt sich die BfG im Themenfeld 2 „Umwelt und Verkehr“ mit dem Schwerpunktthema 202 „Entwicklung praxisorientierter und präventiver Unterhaltungsstrategien zur Kontrolle und Minimierung der Beeinträchtigungen durch gebietsfremde Arten (Neobiota)“. Ausführliche Informationen bietet das BMDV-Expertennetzwerk.

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