Umweltleitfäden für die WSV

In der Planung und Umsetzung von Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen (BWaStr) berücksichtigt die WSV auch umweltrechtliche Anforderungen. Eine Grundsatzaufgabe der BfG ist es, umweltrechtliche Entwicklungen aufzugreifen und deren rechtssichere Umsetzung durch die WSV zu unterstützen. Hierzu werden entsprechende Arbeitshilfen und Verfahren zur Bewertung umweltbezogener Sachverhalte erarbeitet, die besonders auf die Erfordernisse der WSV abgestimmt sind.

Ein Beispiel sind Umweltleitfäden, welche federführend im Referat U1 bearbeitet werden. Bei der Erstellung der Arbeitshilfen arbeitet das Referat U1 eng mit anderen Fachreferaten der BfG und der WSV zusammen, so dass gewährleistet ist, dass alle fachlichen Aspekte und die Anforderungen aus der Praxis in die Produkte einfließen. Zu den Rechtsgrundlagen zählen insbesondere das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in denen auch europäische Regelungen, wie z. B. die FFH-Richtlinie, WRRL und MSRL, umgesetzt sind.

Die im Referat U1 federführend erstellten Leitfäden sind – ebenso wie weitere Arbeitshilfen für den Umweltbereich – häufig Teil des "BMDV Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstraßen".

In anderen BfG-Referaten, z. B. im Referat U3, werden weitere Arbeitshilfen für die WSV erstellt, im Referat U1 außerdem Steckbriefe für geschützte Arten.

Zu den Arbeitshilfen

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