Baggergut-Richtlinien

In der Planung und Umsetzung von Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen (BWaStr) sowie beim Umgang mit Baggergut und Baumaterialien berücksichtigt die WSV alle geltenden umweltrechtlichen Anforderungen. Die KSB greift umweltrechtliche Entwicklungen auf und unterstützt die WSV bei deren rechtssicheren Umsetzung. Hierzu werden entsprechende Richtlinien und Arbeitshilfen sowie Verfahren zur Bewertung umweltbezogener Sachverhalte erarbeitet, die auf die Erfordernisse der WSV abgestimmt sind. Die BfG ist darüber hinaus in nationalen und internationalen Gremien wie z. B. HTG, DWA oder SedNet vertreten, um die WSV bei ihrem ökonomischen und ökologischen Handeln im Bereich Baggergut zu unterstützen.

Bei der Erstellung der Arbeitshilfen arbeitet die KSB eng mit anderen Fachreferaten der BfG und der WSV zusammen und gewährleistet so, dass alle fachlichen Aspekte und die Anforderungen aus der Praxis in die Produkte einfließen.

Gültigkeitsbereich der GÜBAK in Nord- und Ostsee (Grafik)
Gültigkeitsbereich der GÜBAK in Nord- und Ostsee

Folgende Arbeitshilfen/Richtlinien liegen zur Zeit vor:

Geschäftsbereich des BMDV

National und regional

Konzepte zum Umgang mit Sedimenten

LAGA

Anmerkung: Mit Inkrafttreten der MantelV werden landesspezifische Regelungen, vor allem der Einsatz von Materialien gemäß der LAGA M 20 TR Boden rechtsverbindlich ersetzt. Trotzdem können einzelne LAGA-Dokumente noch relevant sein.

International

More from this topic at "Baggergut, Koordinationsstelle"

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz