Es ist Aufgabe der WSV, an den Bundeswasserstraßen im Rahmen der Unterhaltung einen ordnungsgemäßen Zustand für den Wasserabfluss sowie die Schiffbarkeit zu erhalten. Dabei ist den Belangen des Naturhaushalts Rechnung zu tragen. Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen, und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu bewahren. Unterhaltungsmaßnahmen müssen darüber hinaus die Bewirtschaftungsziele berücksichtigen, die sich aus der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ergeben (§ 8 WaStrG). Die Anforderungen an die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen haben sich aus naturschutzfachlicher Sicht erhöht. Neben der Bedeutung für die Schifffahrt treten die Gewässer mit den angrenzenden Auen verstärkt als Lebensraum in den Vordergrund.
Schritt für Schritt sind die Ansprüche an die Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte gestiegen, z. B. durch die Einführung von EU-Richtlinien wie die FFH- und die Wasserrahmenrichtlinie oder das Bundesnaturschutzgesetz von 2010. Außerdem hat die WSV im Einvernehmen mit den Ländern die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß WHG zu integrieren, die auf eine Pflege und Entwicklung des Gewässers und eine Umsetzung ökologisch-wasserwirtschaftlicher Zielsetzungen ausgerichtet ist. Um die für die Unterhaltung zuständigen WSÄ bei der Umsetzung dieser Anforderungen zu unterstützen, hat das Referat U3 den Unterhaltungsplan entwickelt. Hier werden für repräsentative Referenzstrecken beispielhaft Qualitätsstandards zur Berücksichtigung der ökologischen und wasserwirtschaftlichen Belange der Unterhaltung aufgezeigt. Unterhaltungspläne liegen mittlerweile an zahlreichen Bundeswasserstraßen vor (s. Karte).
Unterhaltungspläne
- identifizieren ökologisch wertvolle Uferabschnitte und Biotopstrukturen und ermöglichen ihre angemessene Berücksichtigung bei der Unterhaltung
- zeigen alternative, ökologisch günstigere Unterhaltungsmethoden auf
- integrieren die wasserwirtschaftliche Unterhaltung
- geben Hinweise zur Berücksichtigung des Artenschutzes
- erleichtern die Benehmensherstellung mit den Naturschutzbehörden
- erhöhen die Akzeptanz für die Unterhaltungsmaßnahmen in der Öffentlichkeit
- enthalten Vorschläge für ökologische Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung hinausgehen
- und helfen, Kompensationsmaßnahmen im Sinne eines Planfeststellungsbeschlusses zu entwickeln und zu erhalten.
Ein Unterhaltungsplan enthält im Wesentlichen
- Aussagen zu Zielsetzungen, Rechtsgrundlagen sowie Geltungsbereich und –dauer
- eine Beschreibung der ökologischen Situation
- eine Zusammenstellung der Anforderungen an die verkehrliche Unterhaltung, wasserwirtschaftlicher Vorgaben zur Umsetzung der WRRL und vorliegender naturschutzfachlicher Entwicklungsziele
- eine Zielkonzeption (Leitbild der Unterhaltung)
- allgemeingültige sowie spezielle Unterhaltungsanweisungen.
Die Zielkonzeption formuliert die Ziele der vom WSA durchzuführenden Unterhaltungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei gesetzliche Vorgaben sowie vorhandene Biotope und Arten. Darüber hinaus werden Empfehlungen für angrenzende Flächen Dritter und Vorschläge für ökologisch-wasserwirtschaftliche Entwicklungsmaßnahmen erarbeitet. Die Unterhaltungsanweisungen enthalten dann streckengenaue Hinweise zur Unterhaltung der Flächen im WSV-Eigentum. Eine bebilderte, laminierte Kurzfassung erleichtert die Anwendung bei den Unterhaltungsarbeiten vor Ort. Unterhaltungspläne wurden beispielsweise für den Rhein, die Donau und den Landwehrkanal in Berlin erarbeitet. Sie berücksichtigen die wasserwirtschaftliche Unterhaltung und den besonderen Artenschutz. Entstanden in intensiver Zusammenarbeit zwischen den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern, den zuständigen Landesbehörden, ggf. interessierten Naturschutzverbänden und Bürgern sowie der BfG, sollen sie dazu beitragen, die Unterhaltung zu optimieren und die Gewässer ökologisch aufzuwerten. Aktuell werden Unterhaltungspläne z. B. für Abschnitte des Rheins, der Donau, der Saale, der Weser und der Stör erarbeitet.