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Tierökologie bei Unterhaltung, Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen im Binnenbereich

Die Bundeswasserstraßen sind Verkehrswege, aber auch Lebensraum. Entsprechend der Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) sollen sie einen guten ökologischen Zustand oder ein gutes ökologisches Potenzial erhalten bzw. erreichen. Diese Zielsetzung muss, neben den Vorgaben der Naturschutzgesetze und naturschutzfachlichen Richtlinien, bei Betrieb, Aus- und Neubau von Wasserstraßen beachtet werden. Besonders bedeutsam ist hier das Schutzgut "Tiere" gemäß UVPG, der Schutz streng und besonders geschützter Arten sowie die Erhaltung bzw. Entwicklung von Schutzgebieten für europaweit geschützte Arten (NATURA 2000). Neue Konzepte und wissenschaftlich erprobte Maßnahmen tragen dazu bei, die ökologischen Funktionen der Gewässer als Lebensraum für Arten und Lebensgemeinschaften zu verbessern.

Das Referat U4 koordiniert die tierökologischen Arbeiten in der BfG und der WSV. Es berät seine Kunden und Partner auf diesem Gebiet und betreibt praxisbezogene Forschung. Zu den einzelnen Aufgaben gehören:

  • Erhebung, Beschreibung und Bewertung von Fauna und Lebensräumen (aquatisch, amphibisch, terrestrisch) im Rahmen von Unterhaltung, Ausbau, Neubau und Betrieb der Bundeswasserstraßen
  • Faunistische Beiträge für Umweltverträglichkeitsuntersuchungen, landschaftspflegerische Begleitpläne, Fachgutachten und relevante Unterlagen für Verfahren
  • Bewertung von Auswirkungen wasserbaulicher Maßnahmen auf die Fauna und Erarbeitung von Vorschlägen zur Eingriffsminimierung und Kompensation von Störungen in faunistischen Funktionsräumen
  • Begutachtungen und Konzepte im Hinblick auf die gesetzlichen Vorschriften des Gewässer-, Lebensraum- und Artenschutzes
  • Erfolgs- und Funktionskontrolle von Bau- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Untersuchung der Struktur und ökologischen Funktion von Strombauwerken mit dem Ziel ihrer ökologischen Optimierung

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