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Verkehrssicherheit von Gehölzen

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung hat im Bereich der Bundeswasserstraßen die Verkehrssicherungspflicht wahrzunehmen. Insbesondere die Verkehrssicherheit der vorhandenen Gehölze muss durch regelmäßige Baumschauen nachgewiesen werden, die von fachkundigen Mitarbeitern der WSÄ, des Bundesforstes oder anderer Dritter durchzuführen und zu dokumentieren sind.

Es ist Aufgabe des Referats U3, die WSV bei der Wahrnehmung dieser Verpflichtung zu unterstützen und fachliche Grundlagen dafür zu schaffen. Wir beraten die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter bei der Verkehrssicherheitsprüfung von Gehölzen und sind beteiligt bei der Aus- und Fortbildung der zuständigen Mitarbeiter. Außerdem hat das Referat im Rahmen eines WSV-Arbeitskreises einen „Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen“ erarbeitet, der unter Berücksichtigung der rechtlichen und fachlichen Anforderungen und der spezifischen Bedürfnisse der WSV bundesweit einheitliche Vorgaben macht.

Der Leitfaden wurde im Jahr 2020 aktualisiert. Die überarbeitete Fassung betont unter anderem folgende Aspekte:

  • In der freien Landschaft, im Wald und für Bäume, die nicht in die Fahrrinne fallen können, erfolgen keine Baumkontrollen
  • Baumschutz auf Baustellen
  • Hinweis auf das BfG-Arbeitsblatt „Astschnitt“
  • Enge Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde bei Handlungsbedarf
  • Einhaltung des naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebotes sowie der Vorschriften zum allgemeinen und besonderen Artenschutz
  • Schadenseintritt an Bäumen der WSV durch Dritte
  • Detaillierte Qualifikations- und Kenntnisvorgaben für Baumkontrolleure

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