Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Liegt der Planfeststellungsbeschluss vor, so müssen auch die mit dem landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) planfestgestellten Kompensationsmaßnahmen gemeinsam mit dem Bauvorhaben umgesetzt werden. Unser Referat berät die WSV bei der Ausführung und Pflege dieser Maßnahmen.
Bei größeren Vorhaben ist dafür i. d. R. die Erstellung eines landschaftspflegerischen Ausführungsplans (LAP) erforderlich. Der LAP konkretisiert die im LBP dargestellten Kompensationsmaßnahmen soweit, dass sie ohne weitere Erläuterungen vom ausführenden Baubetrieb verwirklicht werden können und passt sie gegebenenfalls an geänderte Randbedingungen an. Er enthält beispielsweise Pflanzlisten und -pläne sowie Aussagen zur
- bautechnischen Ausführung
- Verbesserung des Wasserhaushalts
- Entwicklung der Vegetation
- extensiven landwirtschaftlichen Nutzung
- Erdmassenbewegung und Bodenschutz
- ökologischen Baubegleitung
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
Unser Referat berät die Ämter der WSV bei der Aufstellung dieser LAP. Ausführungspläne mit besonderer fachlicher Relevanz erarbeiten wir selbst bzw. übernehmen die Koordination und die Abnahme der Leistungen. Das trifft beispielsweise zu auf den LAP Unter- und Außenelbe.
Ein weiteres Beispiel sind die LAP an der Saar (siehe nachfolgende Grafiken). Der im Foto dargestellte Graben soll durch Abgrabungen im Seitenbereich zum Mäandrieren angeregt werden.