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Beiträge zu Vegetation und Landschaftsbild für Ausbauvorhaben

Die BfG unterstützt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung bei der Erstellung der verschiedensten Umweltgutachten für Planungen des Aus- und Neubaus von Bundeswasserstraßen. In der BfG arbeiten bei dieser Aufgabe verschiedene Fachdisziplinen zusammen, koordiniert durch das Referat U1. Das Referat U3 ist dabei für die Schutzgüter Pflanzen und Landschaft zuständig.

Zu diesen Schutzgütern erarbeiten wir Beiträge auf den verschiedenen Planungsebenen, z. B. für die Umweltrisikoeinschätzungen (URE) im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung oder für Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU). Außerdem sind wir Ansprechpartner für die WSV und beraten diese, z. B. bei der Erstellung von UVU, FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen (FFH-VU) oder Fachbeiträgen zum Artenschutz, die für die Planfeststellung erforderlich sind. Zu unseren Leistungen gehören unter anderem

  • die Abstimmung des Untersuchungsumfangs
  • Beratung und Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe der Gutachten
  • Einschätzung der erarbeiteten Gutachten (Qualitätssicherung)

Als Beitrag zum "Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen", erstellt durch die BfG, haben wir Bewertungsrahmen für die Schutzgüter Pflanzen und Landschaft entwickelt. Diese klassifizieren die Biotoptypen bzw. Landschaftsbildeinheiten an Hand verschiedener Kriterien mit einer fünfstufigen Ordinalskala (siehe auch Kapitel "Bewertung der Vegetation").

Große Bauwerke, z. B. eine Schleuse, können das Landschaftsbild beeinflussen. Zusammen mit der WSV untersuchen wir die möglichen Veränderungen der Landschaft bei großen Bauvorhaben. Im Planungsstadium werden dazu heute oftmals computergestützte Visualisierungen genutzt (s. Abb.).

Schleuse Lehmen, Ist-Zustand und visualisierter AusbauzustandVisualisierung des Landschaftsbildes vor und nach Bau der 2. Schleuse Lehmen an der Mosel (Quelle: Ingenieurbüro Sabine Wiederer i. A. des WSA Koblenz)

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