Hydrogeologische Beratung des Eisenbahn-Bundesamtes
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Die BfG berät das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung in hydrogeologischen und wasserwirtschaftlichen Einzel- und Grundsatzfragen, die bei der Planfeststellung und umweltfachlichen Bauüberwachung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes entstehen.
Das Referat G1 der BfG
- tritt als Gutachter und Obergutachter für das EBA in Erscheinung
- begleitet die Planfeststellung in fallspezifischen Einzelfragen vom Beginn eines Projektes (Scoping-Verfahren) bis über den Planfeststellungsbeschluss hinaus, wie z. B. durch Unterstützung bei angefochtenen Nebenbestimmungen oder bei der umweltfachlichen Bauüberwachung
- prüft Gutachten und Stellungnahmen in Planfeststellungverfahren zu den Themen Grundwasser, Boden und Abfall sowie zu weiteren umweltrechtlichen Fragestellungen
- unterstützt im Rahmen ihrer hydrogeologischen Beratung das EBA dabei, bundeseinheitliche Standards für wasserbezogene Fragestellungen im Bereich des Eisenbahnwesens zu etablieren