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Hydrogeologische Beratung des Eisenbahn-Bundesamtes

Baustelle an der Neubaustrecke Stuttgart-UlmBaustelle an der Neubaustrecke Stuttgart-Ulm Quelle:  Pixabay.com, CC0-Lizenz

Die BfG berät das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung in hydrogeologischen und wasserwirtschaftlichen Einzel- und Grundsatzfragen, die bei der Planfeststellung und umweltfachlichen Bauüberwachung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes entstehen.

Das Referat G1 der BfG

  • tritt als Gutachter und Obergutachter für das EBA in Erscheinung
  • begleitet die Planfeststellung in fallspezifischen Einzelfragen vom Beginn eines Projektes (Scoping-Verfahren) bis über den Planfeststellungsbeschluss hinaus, wie z. B. durch Unterstützung bei angefochtenen Nebenbestimmungen oder bei der umweltfachlichen Bauüberwachung
  • prüft Gutachten und Stellungnahmen in Planfeststellungverfahren zu den Themen Grundwasser, Boden und Abfall sowie zu weiteren umweltrechtlichen Fragestellungen
  • unterstützt im Rahmen ihrer hydrogeologischen Beratung das EBA dabei, bundeseinheitliche Standards für wasserbezogene Fragestellungen im Bereich des Eisenbahnwesens zu etablieren

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