Navigation und Service

Beratung & Begutachtung

Der Bund ist Eigentümer der großen Fließ- und Küstengewässer und der Kanäle, die als Bundeswasserstraßen ausgewiesen sind.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt den verkehrspolitischen und gesetzlichen Rahmen für die Nutzung und Bewirtschaftung der Bundeswasserstraßen. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den Ländern erfolgt eine ökologisch behutsame Sicherung der Schifffahrtsverhältnisse und des Naturraumes. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist für die Durchführung von Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen verantwortlich.

Die BfG unterstützt die Ministerien, die Länder und die WSV, indem sie vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse Problemstellungen begutachtet und Machbarkeitsfragen beantwortet. Dabei agiert sie häufig im Spannungsfeld zwischen politischen und verwaltungspraktischen sowie wirtschaftlichen und umweltbezogenen Zielsetzungen.

Sie berät in einer Fülle von Fällen, indem sie Hintergründe und Konsequenzen aufzeigt. Damit hilft sie ihren Kunden und Partnern, sinnvolle Entscheidungen zu treffen und diese durch geeignete Maßnahmen auch zu verwirklichen.

Diese Beratungstätigkeit erfordert umfassendes Wissen und weitreichende Erfahrung. Die BfG hat das nötige Know-How hierzu in jahrzehntelanger Arbeit aufgebaut und setzt es ein, um belastbare Gutachten, Leitlinien und Handlungsweisungen zu erarbeiten.

Grafik: Gewässerkundliche Daten, Forschung und Entwicklung, Beratung und Begutachtung und Wissensmanagement in der BfGDie kompetente Beratung ihrer Kunden und Partner ist das übergeordnete Ziel der Arbeit der BfG

Diese Seite

© 2020 BfG